Bestand rechtssicher machen
Nutzungsänderung & Nachgenehmigung
Ob Büro zu Wohnung, Halle zu Werkstatt oder ein Umbau, der nie genehmigt wurde: Bestandsgebäude verändern sich schneller als ihre Akten. Wir prüfen den genehmigten gegen den tatsächlichen Zustand, entwickeln eine tragfähige Strategie und führen das Verfahren zur Nutzungsänderung oder Nachgenehmigung.
Projekt anfragenLeistungsumfang
- Recherche und Auswertung der Bauakte
- Abgleich Bestand gegen Genehmigungsstand
- Aufmaß des Bestands, auf Wunsch per LiDAR-Scan
- Antrag auf Nutzungsänderung
- Nachgenehmigung bereits ausgeführter Maßnahmen
- Nachweise: Brandschutz, Stellplätze, Rettungswege, Belichtung
- Abstimmung mit Bauaufsicht und Fachbehörden
Passend, wenn
- Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen oder umgekehrt
- Ausgebaute Dachgeschosse ohne Genehmigung
- Gebäudekauf mit unklarer Genehmigungslage
- Aufforderung der Bauaufsicht zur Legalisierung
Ablauf
- 01
Bestandsklärung
Bauakte, Pläne und tatsächlicher Zustand im Abgleich.
- 02
Bewertung
Was ist genehmigungsfähig, was muss angepasst werden?
- 03
Konzept
Planerische Lösung inklusive der nötigen Nachweise.
- 04
Antrag
Einreichung als bauvorlageberechtigtes Büro.
- 05
Verfahren
Begleitung bis zur Genehmigung des neuen Zustands.
Ihre Vorteile
Rechtssicherheit
Ein genehmigter Bestand sichert Wert, Verkauf und Finanzierung.
Realistische Einschätzung
Wir sagen früh, was geht – und was nicht.
Erfahrung im Bestand
Alte Akten, fehlende Pläne und Sonderfälle kennen wir.
Häufige Fragen
Wann ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?+
Sobald die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen auslöst – etwa Brandschutz, Stellplätze oder Abstandsflächen. Das ist häufiger der Fall als angenommen.
Kann ein nicht genehmigter Umbau nachträglich legalisiert werden?+
Oft ja. Entscheidend ist, ob der Zustand materiell genehmigungsfähig ist. Wir prüfen das und entwickeln bei Bedarf Anpassungen.
Es gibt keine Bestandspläne mehr. Was nun?+
Wir erfassen das Gebäude per LiDAR-Scan und erstellen daraus maßgenaue Bestandspläne als Grundlage für den Antrag.
